42 21.3 Asperation für das versuchte pflichtwidrige Verhalten bei Unfall Die Kammer stimmt der Vorinstanz zu, wenn diese, ausgehend von den VBRS- Richtlinien, in welchen eine Strafe von 25 Strafeinheiten empfohlen wird, sowie unter Berücksichtigung des Versuchs, eine Strafe von 15 Strafeinheiten bzw. Tagessätzen als dem Verschulden angemessen erachtete (S. 18 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 239).