21.1.2 Subjektive Tatschwere Beweggrund seines Bremsmanövers, welches anschliessend zum Sturz des Strafund Zivilklägers von seinem Fahrrad führte, war, dass der Beschuldigte davon ausging, dieser habe gegen seinen Lieferwagen geschlagen, weshalb er ihn zur Rede stellen wollte. Der Beschuldigte wusste bzw. musste wissen, dass der seitliche Abstand beim Überholen nicht genug gross war, worauf ihn der Straf- und Zivilkläger zurecht mit seiner Handbewegung aufmerksam machte.