Er fährt noch heute sein Rennrad regelmässig. Im Vergleich zum Referenzsachverhalt gemäss VBRS-Richtlinien sind die beim Straf- und Zivilkläger eingetretenen Folgen damit als weniger schwer zu bezeichnen. Betreffend das Ausmass der Verletzung und des Risikos einer schwereren Verletzung ist hingegen festzustellen, dass es dem Zufall zu verdanken ist, dass keine schweren Verletzungen beim Straf- und Zivilkläger eingetreten sind. Dies insbesondere, wenn man sich vor Augen führt, dass dieser ebenso gut mit dem Lieferwagen hätte kollidieren oder sogar darunter hätte geraten können.