Je geringer der seitliche Abstand bemessen wird, desto näher liegt die Gefahr eines Zusammenstosses oder Unfalles. Velofahrer sind in besonderem Masse gefährdet in der Fahrsicherheit beeinträchtigt zu werden, ins Schwanken zu geraten und zu stürzen, wenn sie mit zu knappem Abstand überholt werden (BGer 6B_ 576/2007 E. 4.2). Der Überholende hat daher den Sicherheitsabstand so weit zu bemessen, dass er dem Radfahrer ausreichenden Raum belässt, die Fahrt fortzusetzen, ohne sich oder andere zu gefährden (BGer 6B_576/2007 E. 4.2).