36 17. Einfache Verkehrsregelverletzung 17.1 Theoretische Ausführungen Diesbezüglich verweist die Kammer auf die vorinstanzlichen Ausführungen (S. 16 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 237): Gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG wird mit Busse bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt. Der Tatbestand kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig erfüllt werden (Art.