16.2 Subsumtion In objektiver Hinsicht ist erstellt, dass es zu einem Unfall gekommen ist, bei dem sich der Straf- und Zivilkläger verletzt hat. Der Beschuldigte hat die Polizei nicht verständigt, obwohl er zur sofortigen Meldung verpflichtet und ihm diese Meldung ohne weiteres möglich gewesen wäre. Letzteres hat der Beschuldigte inzwischen anerkannt, zumal er den Schuldspruch wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall nicht angefochten hat. Die Meldepflicht dient der Abklärung des Unfalls und damit auch der Ermittlung des Zustandes des Fahrzeuglenkers. Bereits aufgrund