Es handelte sich jedoch auch nicht mehr um bloss harmlose Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität, zumal die Schmerzen, wie ausgeführt, einige, jedoch zumindest zwei Monate andauerten und eine physiotherapeutische Behandlung erforderten. Es war also eine gewisse Behandlung und Heilungszeit für die Schürfungen und Prellungen nötig und von blossen Kratzern kann daher nicht mehr die Rede sein. Damit ist der objektive Tatbestand der einfachen Körperverletzung ohne weiteres erfüllt.