_ erwartet – ein paar Monate an, sind jedoch folgenlos verheilt; zumindest wurde nichts Anderes behauptet oder belegt. Mit den erstellten Verletzungen sind die Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung (vgl. Art. 122 StGB) offensichtlich nicht erfüllt. Es handelte sich jedoch auch nicht mehr um bloss harmlose Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität, zumal die Schmerzen, wie ausgeführt, einige, jedoch zumindest zwei Monate andauerten und eine physiotherapeutische Behandlung erforderten.