Gemäss Untersuchung habe er beim Sturz Prellungen der rechten Schulter, des rechten Kniegelenks, der Halswirbelsäule und der Hände, insbesondere der rechten Handwurzel erlitten. Er habe in der Folge physiotherapeutische Behandlung benötigt und sei im Bereich der rechten Hand auch zwei Monate später noch nicht schmerzfrei gewesen. Zu unmittelbar lebensgefährlichen Verletzungen sei es nicht gekommen und bleibende Schäden seien nicht zu erwarten. Eine Hospitalisierung sei nicht erfolgt und eine Arbeitsunfähigkeit habe nicht bestanden.