Der Beschuldigte jedenfalls hat diesbezüglich glaubhaft ausgeführt, dass er aufgrund dessen, was er gesehen hatte, von einem Schlag ausging und deswegen bremste. Beide Zeugen berichteten übereinstimmend mit dem Straf- und Zivilkläger von einem sofortigen Bremsmanöver, der Zeuge G.________ von einer Vollbremsung und der Zeuge H.________ sprach von "unmittelbar", wobei er betonte, wie schnell das Fahrzeug zum Stillstand kam, was ebenfalls für ein heftiges Bremsmanöver spricht. Wie bereits er-