13.4.5 Konkrete Beweiswürdigung Wie bereits ausgeführt schilderte der Straf- und Zivilkläger konstant und glaubhaft, wie der Beschuldigte nach dem vermeintlichen Schlag oder dem Handzeichen abrupt abgebremst habe. Es wurde bereits weiter oben erwähnt, dass auch im Zusammenhang mit dem Bremsmanöver nicht entscheidend ist, ob tatsächlich ein Schlag oder eine Berührung stattgefunden hat. Der Beschuldigte jedenfalls hat diesbezüglich glaubhaft ausgeführt, dass er aufgrund dessen, was er gesehen hatte, von einem Schlag ausging und deswegen bremste.