_ habe er aggressiv ausgeführt, dass er abfahren solle, da er nichts gesehen und damit nichts zu tun habe. Ginge man gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten davon aus, dass dieser sich verkehrsregelkonform verhalten hätte, erscheint die nachfolgende Reaktion gegenüber dem Zeugen G.________ als lebensfremd bzw. es wäre zu erwarten gewesen, dass er dessen Hilfe dankbar annehmen würde anstatt diesen zu beschimpfen. Demgegenüber lässt seine aufbrausende Reaktion eher darauf schliessen, dass sich der Beschuldigte seines inkorrekten Verhaltens bewusst war. Im Weiteren ist festzustellen, dass der Zeuge G._____