28 Der Zeuge G.________ war wie bereits erläutert am Geschehen unbeteiligt und hat es – anders als vom Beschuldigten behauptet – aus nächster Nähe verfolgt. So schilderte er eindrücklich, wie der Radfahrer direkt vor ihm auf das Trottoir stürzte. Bereits bei der Unfallaufnahme sprach er zudem von einer Vollbremsung des Lieferwagens und bestätige diese Angaben in seiner zweiten Einvernahme.