13.4.3 Zu den Aussagen des Zeugen H.________ Bei der Polizei vor Ort gab der Zeuge H.________ am 30. April 2018 an, als der Fahrradfahrer zu nahe gewesen sei, sei er zu Boden gefallen. Der Lieferwagen vor ihm und er selber hätten angehalten (pag. 17). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. September 2019 erläuterte der Zeuge H.________, es habe so ein Zusammenkommen zwischen den beiden gegeben. Dann habe der Beschuldigte sofort angehalten. Es sei eine schnelle Sache gewesen. Von der Berührung bis zum Stillstand sei praktisch keine Zeit gewesen (pag. 141 Z. 56 ff.).