So will der Beschuldigte in seiner Erstaussage nach dem Stillstand in den Rückspiegel geschaut und den Radfahrer bereits am Boden gesehen haben, den Sturz selber jedoch nicht. Bei der zweiten Befragung gab er an, er habe in den Rückspiegel geschaut und schon gesehen, wie der Radfahrer über sein Velo gefallen sei. Er ergänzte nunmehr, er habe bereits beim Bremsen sichergestellt, dass der Radfahrer hinter ihm gewesen sei, denn er habe ihn ja im Seitenspiegel gesehen, als er gebremst habe. Später gab er dann wieder an, er habe ihn erst am Boden gesehen.