Auf Frage, ob er generell beim Bremsen in den Seitenspiegel schaue, meinte er, je nach Situation. Nicht bei jedem Bremsmanöver schaue er in den Seitenspiegel (pag. 200 Z. 7 ff.). Auffallend ist an diesen Aussagen, wie der Beschuldigte zunächst vor Ort selber angab, er habe umgehend nach dem Schlag gebremst. Bei der nächsten Einvernahme will er den Radfahrer zuerst noch fertig überholt haben, bevor er gebremst habe, und bezeichnet seine erste Angabe als so nicht zutreffend, dies notabene mit der Begründung, weil der Radfahrer sonst an seinen Lieferwagen gekommen wäre.