zutreffen, sonst hätte das Velo den Lieferwagen ja irgendwie streifen müssen und das hätte Streifen oder Kratzer hinterlassen (pag. 126 Z. 261 ff.). An der Hauptverhandlung vom 18. Mai 2020 führte der Beschuldigte aus, nach dem Schlag habe er den Radfahrer komplett überholt. Als die Strasse wieder enger geworden sei, habe er angehalten, da er nicht gewusst habe, ob es einen Schaden am Lieferwagen gegeben habe. Als er bei der Kurve unter der Brücke angehalten habe, sei der Radfahrer bereits am Boden gewesen, dies etwa 2-3 m hinter dem Kombi. Er habe mit dem Velo nicht sein Fahrzeug berührt, sonst hätte man Spuren