Er sei wohl gestürzt, weil er die Hände nicht am Lenker gehabt und wieder so links, rechts gefahren sei. Der Radfahrer habe eine Chance gehabt zu bremsen, denn die Bremslichter sehe man ja. Er könne ja auch nicht wissen, wann ein Radfahrer bremse. Ob der Radfahrer damit habe rechnen müssen, dass er bremse, wisse er nicht. Wenn man anständig fahre nicht, aber, wenn man mit der Hand gegen einen Lieferwagen schlage, müsse man doch damit rechnen. Er habe nicht bedacht, dass der Radfahrer vielleicht nicht bremsen könne. Dieser könne wohl schneller bremsen als ein voller Lieferwagen, der einen längeren Bremsweg habe (pag. 125 Z. 201 ff.). Die Schilderung des Straf- und Zivilklägers könne nicht