Es habe zudem ja auch keine Bremsspuren gegeben. Er habe den Radfahrer fragen wollen, was das Problem sei, und nachschauen, ob es einen Schaden gegeben habe. Also sei er ausgestiegen und habe noch in den Rückspiegel geschaut. Da habe er schon gesehen, wie der Straf- und Zivilkläger über sein Velo gefallen sei. Er sei dann ca. zwei Meter hinter dem Lieferwagen zu Fall gekommen. Die zwei Meter meine er von dort, wo der Radfahrer gelegen sei bis zum Heck des Fahrzeugs (pag. 121 Z. 61 ff.). Er habe im rechten Seitenspiegel gesehen, dass der Radfahrer gestürzt sei. Er denke auch, dieser sei nicht konzentriert gewesen und er habe seine Hände nicht dort gehabt, wo er sie hätte haben sollen.