24 er nicht sagen, da es (ausser dem Schlag) zu keiner Zeit zu irgendeinem Kontakt zwischen dem Fahrradfahrer und dem Lieferwagen gekommen sei (pag. 11). Anlässlich der Einvernahme vom 27. August 2019 bei der Staatsanwaltschaft erklärte der Beschuldigte hingegen, nach dem Schlag den Velofahrer einfach noch ganz überholt und dann weiter vorne vollständig abgebremst zu haben. Er habe zwar nicht ganz langsam abgebremst, habe aber auch keine Vollbremsung gemacht. Es habe zudem ja auch keine Bremsspuren gegeben.