197 Z. 12 ff.). Er glaube, er sei mit dem Vorderrad auf der hinteren Ecke des Fahrzeugs gewesen, als der Lenker gebremst habe. Während des Bremsens sei der Lenker Richtung Trottoir gefahren und am Schluss nur wenige Zentimeter davon entfernt gestanden. Er sei sich nicht sicher, ob er mit dem Fahrrad den Randstein berührt habe, denke es aber, da das Vorderrad ein "Achti" habe (pag. 197 Z. 32 ff.). Wiederum erscheinen die Aussagen des Straf- und Zivilklägers konstant und nachvollziehbar, was das eigentliche Unfallgeschehen betrifft.