Beim Bremsen sei er über den Lenker geflogen und auf das Trottoir gefallen. Er könne nicht sagen, ob das Rad den Randstein berührt habe (pag. 73 Z. 160 ff.). Vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland führte der Straf- und Zivilkläger am 18. Mai 2020 wiederum aus, das Fahrzeug habe ihm den Weg abgeschnitten und ihn blockiert. Deshalb habe er mit dem Velo nicht ausweichen können und habe sehr abrupt bremsen müssen, wobei er über das Velo gestürzt sei. Beim Stürzen habe er mit der linken Schulter das Fahrzeug berührt und sei dann auf dem Trottoir mit der rechten Schulter aufgeschlagen (pag. 197 Z. 12 ff.).