23 ten – der Straf- und Zivilkläger habe sogar das ABS gehört – und habe ihn gegen den Trottoirrand gedrückt. Der Fahrer habe gegen rechts gelenkt. Dies habe ihm den Weg versperrt, weswegen er stark habe bremsen müssen und über den Lenker geflogen sei. Beim Sturz habe er mit der linken Schulter das Fahrzeug touchiert. Er sei auf dem Trottoir aufgeschlagen, zuerst mit den Händen, anschliessend mit der rechten Schulter (pag. 69 Z. 39 ff.).