Dabei habe er das Fahrzeug mit dem linken Arm touchiert und sei schliesslich nach der Kollision mit dem Randstein rechts zu Fall gekommen. Er sei über den Lenker des Fahrrads auf das Trottoir auf seine rechte Schulter gefallen (pag. 13). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 26. März 2019 wiederholte der Straf- und Zivilkläger, als er das Zeichen gemacht habe, sei er auf Höhe der hinteren Achse des Lieferwagens gewesen. Der Fahrer sei stark auf die Bremse getre-