13.4 Zum Bremsmanöver Im Zusammenhang mit dem Bremsmanöver ist primär zu klären, wie heftig der Beschuldigte gebremst hat, ob er dabei den Lieferwagen gegen den rechten Fahrbahnrand gelenkt hat und ob der Sturz und damit die Verletzungen des Straf- und Zivilklägers auf das Verhalten des Beschuldigten zurückzuführen sind.