22 gentlichen Slalom- oder Zickzack-Kurs beschrieben, sondern auf die Bewegung des Körpers und damit des Fahrrads bei starkem Pedalieren zurückführen. Der Zeuge H.________ selbst gab ausdrücklich zu Protokoll, der Radfahrer habe dadurch vielleicht einen halben Meter hin und her geschwankt, sei aber im Grunde immer geradeaus gefahren. Der Beschuldigte selber hielt es nicht für möglich, dass die Bewegung auf das Pedalieren zurückzuführen sein könnte. Damit konfrontiert, dass auch der Zeuge H.__