Zudem ist kaum vorstellbar, dass der Rennradfahrer in voller Fahrt den Arm im rechten Winkel von sich streckt. Und schliesslich dürfte vorliegend der Abstand lediglich vom Körper bis zum Handgelenk gemessen werden, zumal mit der offenen Hand gegen das Fahrzeug geschlagen worden sein soll. Eine "Armlänge", wie man sie gemeinhin versteht, also ein Abstand in der Grössenordnung von etwa 75-80 cm, verbleibt demnach bei dieser Ausgangslage nicht, vielmehr dürften es sich selbst bei einem Mann um max. ca. 50 cm Abstand gehandelt haben.