Im Übrigen aber berichtete er – anders als der Beschuldigte – weder von einer besonders langsamen Fahrt des Velofahrers, einer Slalomfahrt oder einem Fahren in der Mitte der Fahrbahn noch davon, dass der Beschuldigte bereits an einer früheren Stelle gehupt hätte, weil er nicht überholen konnte. Vielmehr gibt er an, der Radfahrer sei erst an dieser Stelle vor ihnen aufgetaucht, und die Links-Rechts- Bewegung sei wohl darauf zurückzuführen, dass dieser fest in die Pedale getreten sei, was nachvollziehbar erscheint, zumal der Zeuge angibt, selber Velofahrer zu sein.