143 Z. 129 ff.). Der Radfahrer habe mit den Rädern vielleicht einen halben Meter hin und her geschwankt. Aber eigentlich sei er geradeaus gefahren. Wenn man voll in die Pedale trete, gingen durch den Druck die Räder zur Seite. So bewege sich das ganze Fahrrad nach links und rechts. Aber der Radfahrer sei nicht über die ganze Fahrbahn gefahren oder so (pag. 143 Z. 152 ff.). Festzustellen ist, dass der Zeuge H.________ der Vorgesetzte des Beschuldigten ist bzw. dies bis kurz vor der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft war (pag. 140, Z. 30).