Des Weiteren hat bereits die Vorinstanz zu Recht darauf hingewiesen, dass es jeglicher Lebenserfahrung widerspricht, dass sich ein (geübter) Radfahrer, da Autohasser oder gar ohne besonderen Grund, bei hoher Geschwindigkeit während des Überholmanövers einem Lieferwagen annähern sollte, um dagegen schlagen zu können, zumal er sich dabei selbst erheblich gefährden würde (S. 9 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 230).