Er schätze den Abstand beim Überholen auf ca. 80-100 cm. Der Radfahrer habe den Bus mit ausgestrecktem Arm berührt, weshalb er also noch immer eine Armlänge Abstand zu ihm gehabt habe. Der Velofahrer habe nämlich nicht mit dem angewinkelten Arm und der Faust gegen den Bus geschlagen, sondern mit dem ausgestreckten Arm und der offenen Hand (pag. 200 Z. 1 ff.). Zu diesen Aussagen ist zunächst festzuhalten, dass das Geschehen vom Beschuldigten zwar ebenfalls ziemlich konstant geschildert wird, dieser bei seinen Schilderungen jedoch gleichzeitig besonders darauf bedacht scheint, sein Verhalten als regelkonform darzustellen.