123 Z. 163 ff.). An der Hauptverhandlung vom 18. Mai 2020 wiederholte der Beschuldigte, der Herr auf dem Velo sei Slalom oder Zick-Zack gefahren. Er habe ihn nicht überholen können, weil es Gegenverkehr gehabt habe. Nach etwa 600 m sei die Strasse zweispurig geworden, weil man nach links abbiegen könne. Dort habe er den Radfahrer überholt und während des Überholens im Rückspiegel gesehen, wie dieser zuerst nach links näher an den Bus herangefahren sei und er anschliessend mit der Hand gegen den Bus geschlagen habe (pag. 199 Z. 15 ff.). Er schätze den Abstand beim Überholen auf ca. 80-100 cm.