17 sei extrem langsam gewesen, sonst hätte er ihn nicht überholen wollen. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Bewegung des Radfahrers daher gekommen sei, dass dieser fest in die Pedale getreten habe, sonst wäre dieser ja nicht bis in die Mitte der Spur gekommen. Ausserdem habe der Zeuge H.________ gar nicht sehen können, ob der Radfahrer fest in die Pedale getreten sei, weil dieser hinter ihm, dem Beschuldigten, gefahren sei und der Radfahrer vor ihm, wobei der Lieferwagen keine Seitenfenster habe. Er habe sich über den Radfahrer genervt (pag. 122 Z. 123).