11). Im Rahmen der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft führte der Beschuldigte am 27. August 2019 aus, der Velofahrer sei auf der Mitte der Strasse die ganze Zeit Slalom gefahren. Damit meine er, dieser sei in der Mitte "unserer Fahrspur" gefahren. Er sei ihm sodann ein Stück hinterhergefahren, weil er ihn aufgrund des Gegenverkehrs nicht habe überholen können. Er habe zweimal gehupt, aber der Radfahrer habe nicht reagiert. Ca. 600-800 m weiter werde die Fahrbahn zweispurig, weil man dort nach links abbiegen könne. Dort sei er mit den linken Rädern über die Markierung gefahren, um zu überholen.