13.3.2 Zu den Aussagen des Beschuldigten Bei der Unfallaufnahme vom 30. April 2018 gab der Beschuldigte gegenüber der Polizei an, der Radfahrer sei ihm schon einige hundert Meter zuvor aufgefallen, weil er dauernd Slalom und nicht geradeaus gefahren sei. Ungefähr auf Höhe des Gebäudes "Beton I.________" habe er ihn dann überholt. Während des Überholens habe der Fahrradfahrer mit der linken Hand an den Lieferwagen geschlagen. Er, der Beschuldigte, habe dies im Seitenspiegel beobachten können (pag. 11).