13). In seiner Einvernahme vom 26. März 2019 bei der Staatsanwaltschaft schilderte er sodann, er sei etwa 40 km/h gefahren und kurz vor dem Autobahnviadukt habe ihn ein Auto sehr nahe überholt, etwa 5-10 cm vom Lenker entfernt. Während des Überholens habe er den Fahrer im rechten Aussenspiegel erblickt und ihm ein Zeichen gegeben, damit er ihm Platz machen solle. In diesem Moment habe er sich auf der Höhe der hinteren Achse des Fahrzeuges befunden (pag. 69 Z. 37 ff.). Es treffe nicht zu, dass er Slalom gefahren sei. Denn er sei bei 40 km/h im höchsten Gang gefahren und wenn man bei dieser Geschwindigkeit Slalom fahre, falle man.