13.3.1 Zu den Aussagen des Straf- und Zivilklägers Der Straf- und Zivilkläger gab am 30. April 2018 vor Ort gegenüber der Polizei zu Protokoll, der Lieferwagen habe ihn kurz vor der Eisenbahnbrücke auf Höhe N.________ sehr nahe überholt. Nach dem Überholmanöver habe er den Lenker in dessen rechten Seitenspiegel gesehen und seine linke Hand gehoben, um ihm zu signalisieren, dass er zu nahe gewesen sei. Er habe seine Hand offen gehalten. Der Lieferwagen habe ihn zu diesem Zeitpunkt noch nicht ganz überholt gehabt. Er, der Straf- und Zivilkläger, habe sich auf Höhe des hinteren rechten Drittels des Lieferwagens befunden (pag. 13).