13.3 Zum Überholmanöver Zentrale Beweisthemen im Zusammenhang mit dem Überholmanöver sind insbesondere der seitliche Abstand zwischen Lieferwagen und Fahrrad sowie die Frage, ob ein allfällig ungenügender Abstand auf das Verhalten resp. die Fahrweise des Beschuldigten oder des Straf- und Zivilklägers zurückzuführen ist.