Es könne sein, dass er das Fahrzeug berührt habe, aber er habe nicht dagegen geschlagen. In der Folge habe der Beschuldigte blockiert (sehr stark gebremst), so dass der Straf- und Zivilkläger das Geräusch auf dem Asphalt gehört habe, das Reifen machen würden, wenn das ABS aktiviert sei. Der Beschuldigte habe ihn gegen den Bordstein gedrückt, und dabei habe es sich um ein absichtliches Manöver gehandelt, um ihn zu verletzen, da der Beschuldigte ihn zuvor im Rückspiegel gesehen habe. Wenn man die Bremswege berücksichtige, könne es nicht zutreffen, dass der Beschuldigte nur leicht gebremst habe.