Unter Hinweis auf eine von ihm erstellte Skizze erläuterte er zudem, es sei nicht möglich, dass der Beschuldigte einen Abstand von 0.8 m bis 1 m gehalten habe, da aufgrund der Strassenbreite lediglich ein Abstand von 0.65 m möglich sei. Der Beschuldigte habe nicht versucht, ihm beim Überholvorgang möglichst viel Platz zu lassen, sondern mit ihm gespielt und im Rückspiegel seine Reaktion auf das Manöver beobachtet. Daraufhin habe er dem Beschuldigten ein Zeichen gegeben, ihm Platz zu lassen. Es könne sein, dass er das Fahrzeug berührt habe, aber er habe nicht dagegen geschlagen.