Gestützt auf seine Aussagen könne die Beweisfrage, weshalb es zum Sturz des Privatklägers gekommen sei, nicht beantwortet werden. Der Privatkläger habe angegeben, dass er dem Beschuldigten gegenüber nur ein Zeichen gemacht habe, dass dieser anhalte, alle anderen Personen hätten aber gesehen, wie er den Lieferwagen berührt bzw. dies versucht habe. Gestützt auf die übereinstimmenden Aussagen der Zeugen und des Beschuldigten könne deshalb nur davon ausgegangen werden, dass sich der Privatkläger tatsächlich vom Auto des Beschuldigten abgestossen habe.