12. Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 12.1 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung, Rechtsanwalt B.________, teilte seine Ausführungen zum Sachverhalt und zur Beweiswürdigung in zwei Teile auf: einerseits in das Überholmanöver und andererseits in das Bremsmanöver mit dem nachfolgenden Sturz des Straf- und Zivilklägers (pag. 383 ff.).