Zivilklägers gehabt. Aufgrund der relativ hohen Geschwindigkeit habe sich der Radfahrer dabei gefährdet gefühlt und deswegen seine Hand auf die Seite des Lieferwagens gelegt. Zudem habe er dem Beschuldigten mit seiner linken Hand ein Zeichen gegeben, dass dieser zu nahe sei (S. 9 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 230).