10. Beweismittel Als objektive Beweismittel liegen der Kammer das Unfallaufnahmeprotokoll vom 30. April 2018 (pag. 4 ff.), der Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 12. Juni 2018 (pag. 2 f.), das ärztliche Zeugnis von J.________ vom 7. Juni 2018 (pag. 54), der von der Staatsanwaltschaft eingeholte Arztbericht vom 17. Januar 2019 von J.________ (pag. 57 ff.) sowie die Fotodokumentation der Kantonspolizei Bern vom 25. März 2019 (pag. 78 ff.) vor. Als subjektive Beweismittel liegen die vor Ort im Rahmen der Unfallaufnahme gemachten Aussagen der Beteiligten sowie der Zeugen G.__