3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Der Straf- und Zivilkläger legte mit Schreiben vom 30. März 2021 weitere Unterlagen im Hinblick auf die Beurteilung des Unfallgeschehens sowie der Zivilforderung vor (pag. 294 ff.). Gemäss gerichtlicher Aufforderung reichte der Beschuldigte mit Eingabe vom 21. Mai 2021 aktuelle Lohnabrechnungen ein und teilte mit, infolge Trennung von seiner Ehefrau sei er nicht in der Lage, Belege zu deren Einkommen einzureichen (pag. 354 ff.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 28. April 2021;