Auf Nachfrage seiner Verteidigung stellte sich heraus, dass sich die Ehefrau des Beschuldigten in der Anwaltskanzlei gemeldet und mitgeteilt habe, dass dieser Kontakt gehabt habe mit einer Person, die Covid-19-Symptome habe, es ihm jetzt nicht gut gehe und er deshalb an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen könne. Die Kammer wies in der Folge das durch die amtliche Verteidigung gestellte Dispensationsgesuch ab, zumal der Beschuldigte bereits das zweite Mal sehr kurzfristig denselben Grund (Co- vid-19-Erkrankung/Symptome) für seine Abwesenheit vorbrachte, ohne Belege dafür zu präsentieren.