Am 30. März 2021 deponierte er seine schriftlichen Anträge (pag. 294 ff.). Mit Eingabe vom 26. Mai 2021 ersuchte der Berufungsführer aufgrund von Symptomen einer Covid-19-Erkrankung um Dispensation von der Berufungsverhandlung vom 27./28. Mai 2021 (pag. 362). Die Verfahrensleitung setzte den Termin daraufhin ab (pag. 363 f.) und lud mit Verfügung vom 2. Juni 2021 auf den 4./5. November 2021 zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung vor, wobei dem Straf- und Zivilkläger das Erscheinen wiederum freigestellt wurde (pag. 371 ff.).