Mit Eingabe vom 3. September 2020 korrigieren sie diese und verlangen nunmehr eine Entschädigung im Umfang von CHF 300'000.00. Mit Eingabe vom 14. Februar 2021 beträgt die Entschädigungsforderung schliesslich CHF 400'000.00. Die Beschuldigten begründen ihre Forderung damit, ihr Leben wieder aufbauen zu wollen, da sie alles verloren hätten. Die Beschuldigten werden vorliegend weder freigesprochen, noch wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Sie haben damit keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Im Übrigen würde sich die geltend gemachte Entschädigung selbst dann, wenn ein Anspruch bestünde, zweifelsohne als zu hoch erweisen.