hege rassistische Vorurteile ihnen gegenüber, zumal er der «Zeugenaussage» von R.________, welche die Beschuldigte 1 mit den Kindern im Mai 2018 offenbar in der S.________ gesehen haben will, mehr Glauben geschenkt habe als den Beweismitteln der Beschuldigten. «Comme quoi, le noir est un menteur.», so die Beschuldigten. Nur das Wort von Herrn P.________ halte Gerichtspräsident T.________ für wahr (pag. 413 bzw. 446). Dass der Umstand, wonach R.________ die Beschuldigte 1 und ihre Kinder gesehen haben will, im Rahmen des erstinstanzlichen Urteils keine Rolle gespielt hat, wurde vorangehend bereits erläutert (vgl. E. 8.2).