8.2 Zum Vorwurf der willkürlichen Beweiswürdigung Vorab ist festzuhalten, dass nach Ansicht der Kammer keine willkürliche Sachverhaltsfeststellung vorliegt, was das Homeschooling-Konzept des jüngsten Kindes der Beschuldigten (D.________) anbelangt. Zutreffend und nachvollziehbar hat die Vorinstanz festgehalten, dass keinerlei Unterlagen, welche die Zusage für das Homeschooling belegen würden, aktenkundig seien (pag. 380, S. 9 des erstinstanzlichen Urteils).